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   OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 188/01   

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https://dejure.org/2001,9290
OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 188/01 (https://dejure.org/2001,9290)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.10.2001 - 13 W 188/01 (https://dejure.org/2001,9290)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 13 W 188/01 (https://dejure.org/2001,9290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsanwaltskosten; Streitgenossenschaft; Mehrere Anwälte; Mehrkosten; Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung; Rechtsmissbräuchliche Mandatsaufspaltung

  • Judicialis

    BRAGO § 26; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § ... 567; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 4; ; RPflG § 11; ; GKG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 269/83

    Erstattung von Anwaltskosten im Verfassungsbeschwerdeverfahren bei gemeinsamer

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 188/01
    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats allerdings in Fällen rechtsmißbräuchlicher Mandatsaufspaltung (vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124; OLG Düsseldorf MDR 1988, 324; SchlHOLG JurBüro 1992, 473; OLG Karlsruhe AnwBl. 1994, 41) bzw. wenn die Streitgenossen die vermutete Notwendigkeit gesonderter Anwälte durch ursprüngliche Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts widerlegt und sachliche Gründe für die spätere Mandatsaufspaltung nicht vorgetragen haben oder auch Anhaltspunkte für eine Interessenkollision wegen vollständig gleichlaufender Interessen nicht erkennbar sind (Hans. OLG JurBüro 1979, 50; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Frankfurt AnwBl. 1988, 73; OLG München MDR 1995, 263 und MDR 1997, 830; Gerold/Schmidt-v. Eicken, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rn. 13, und 14).
  • OLG München, 30.11.1994 - 11 W 2545/94
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 188/01
    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats allerdings in Fällen rechtsmißbräuchlicher Mandatsaufspaltung (vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124; OLG Düsseldorf MDR 1988, 324; SchlHOLG JurBüro 1992, 473; OLG Karlsruhe AnwBl. 1994, 41) bzw. wenn die Streitgenossen die vermutete Notwendigkeit gesonderter Anwälte durch ursprüngliche Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts widerlegt und sachliche Gründe für die spätere Mandatsaufspaltung nicht vorgetragen haben oder auch Anhaltspunkte für eine Interessenkollision wegen vollständig gleichlaufender Interessen nicht erkennbar sind (Hans. OLG JurBüro 1979, 50; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Frankfurt AnwBl. 1988, 73; OLG München MDR 1995, 263 und MDR 1997, 830; Gerold/Schmidt-v. Eicken, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rn. 13, und 14).
  • OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 187/01

    Rechtsanwaltskosten; Streitgenossenschaft; Mehrere Anwälte; Mehrkosten;

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 188/01
    13 W 187/01 OLG Naumburg 13 W 188/01 OLG Naumburg.
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1987 - 10 W 139/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 188/01
    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats allerdings in Fällen rechtsmißbräuchlicher Mandatsaufspaltung (vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124; OLG Düsseldorf MDR 1988, 324; SchlHOLG JurBüro 1992, 473; OLG Karlsruhe AnwBl. 1994, 41) bzw. wenn die Streitgenossen die vermutete Notwendigkeit gesonderter Anwälte durch ursprüngliche Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts widerlegt und sachliche Gründe für die spätere Mandatsaufspaltung nicht vorgetragen haben oder auch Anhaltspunkte für eine Interessenkollision wegen vollständig gleichlaufender Interessen nicht erkennbar sind (Hans. OLG JurBüro 1979, 50; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Frankfurt AnwBl. 1988, 73; OLG München MDR 1995, 263 und MDR 1997, 830; Gerold/Schmidt-v. Eicken, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rn. 13, und 14).
  • LG Berlin, 12.07.1993 - 503 Qs 33/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 188/01
    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats allerdings in Fällen rechtsmißbräuchlicher Mandatsaufspaltung (vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124; OLG Düsseldorf MDR 1988, 324; SchlHOLG JurBüro 1992, 473; OLG Karlsruhe AnwBl. 1994, 41) bzw. wenn die Streitgenossen die vermutete Notwendigkeit gesonderter Anwälte durch ursprüngliche Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts widerlegt und sachliche Gründe für die spätere Mandatsaufspaltung nicht vorgetragen haben oder auch Anhaltspunkte für eine Interessenkollision wegen vollständig gleichlaufender Interessen nicht erkennbar sind (Hans. OLG JurBüro 1979, 50; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Frankfurt AnwBl. 1988, 73; OLG München MDR 1995, 263 und MDR 1997, 830; Gerold/Schmidt-v. Eicken, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rn. 13, und 14).
  • OLG Frankfurt, 21.05.1997 - 7 U 251/95
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 188/01
    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats allerdings in Fällen rechtsmißbräuchlicher Mandatsaufspaltung (vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124; OLG Düsseldorf MDR 1988, 324; SchlHOLG JurBüro 1992, 473; OLG Karlsruhe AnwBl. 1994, 41) bzw. wenn die Streitgenossen die vermutete Notwendigkeit gesonderter Anwälte durch ursprüngliche Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts widerlegt und sachliche Gründe für die spätere Mandatsaufspaltung nicht vorgetragen haben oder auch Anhaltspunkte für eine Interessenkollision wegen vollständig gleichlaufender Interessen nicht erkennbar sind (Hans. OLG JurBüro 1979, 50; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Frankfurt AnwBl. 1988, 73; OLG München MDR 1995, 263 und MDR 1997, 830; Gerold/Schmidt-v. Eicken, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rn. 13, und 14).
  • OLG Karlsruhe, 27.05.1997 - 13 W 192/96
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 188/01
    Eine andere Beurteilung rechtfertigt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats allerdings in Fällen rechtsmißbräuchlicher Mandatsaufspaltung (vgl. auch BVerfG NJW 1990, 2124; OLG Düsseldorf MDR 1988, 324; SchlHOLG JurBüro 1992, 473; OLG Karlsruhe AnwBl. 1994, 41) bzw. wenn die Streitgenossen die vermutete Notwendigkeit gesonderter Anwälte durch ursprüngliche Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts widerlegt und sachliche Gründe für die spätere Mandatsaufspaltung nicht vorgetragen haben oder auch Anhaltspunkte für eine Interessenkollision wegen vollständig gleichlaufender Interessen nicht erkennbar sind (Hans. OLG JurBüro 1979, 50; OLG Karlsruhe JurBüro 1998, 142; OLG Frankfurt AnwBl. 1988, 73; OLG München MDR 1995, 263 und MDR 1997, 830; Gerold/Schmidt-v. Eicken, BRAGO, 14. Aufl., § 6 Rn. 13, und 14).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2007 - 13 W 56/06

    Rechtsanwaltsvergütung aus der Staatskasse: Vergütung des gemeinsamen

    In seiner Stellungnahme vertritt dieser die Auffassung, die Vergütung beschränke sich auf den Mehrvertretungszuschlag und verweist dabei auf einen Beschluss des Senats vom 13.03.2002 - 13 W 188/01 - .

    Der Senat hatte sich bereits in seinem Beschluss vom 13.03.2002 - 13 W 188/01 - der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs vom 01.03.1993 (NJW 1993, 1715 f) angeschlossen.

    Gleiches gilt für den hier vorliegenden Fall, dass bei der dem Prozessbevollmächtigten bekannten Mittellosigkeit des Beklagten zu 2 der Prozesskostenhilfeantrag nach Hinweis des Gerichts auf die fehlende Erfolgsaussicht zurückgenommen wird, und auch dann, wenn der andere, ebenfalls bedürftige Streitgenosse mangels Vorlage der für die Bewilligung erforderlichen Unterlagen keine Prozesskostenhilfe erhält (so im Beschluss des Senats vom 13.03.2002 - 13 W 188/01 -).

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